Demnach ist eine Fiktion konsequent mit all ihren Folgen fortzusetzen. Dies betrifft die Krankenversicherung, Lohnfortzahlung, Arbeitslosengeld, Rentenanwartschaften, die Erfüllung von Wartezeiten und Renten wegen Erwerbsminderung. Diese sind in der Höhe zuzuschreiben, in welcher sie bezogen würden, wenn der Unterhaltspflichtige keine erwerbsmindernden Maßnahmen getroffen hätte.
Objektivierbare Umstände sind hierbei die Insolvenz eines früheren Arbeitgebers, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder das Alter.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil OLG Saarbruecken 6 UF 114 10 vom 17.02.2011