Verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge im Normalfall gemeinsam zu. Auch Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, können das Sorgerecht ausüben, wenn Mutter und Vater dies übereinstimmend erklären. Das Gericht kann auch auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge beiden übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Sofern keine entgegenstehenden Gründe vorgetragen oder ersichtlich sind, wird dies vermutet.
Bei Kindeswohlgefährdung kann das Familiengericht einem oder beiden Elternteilen die elterliche Sorge im Ganzen oder in Teilen entziehen.
Ihre Ansprechpartner für das Sorgerecht in Darmstadt sind:
Fachanwältin für Familienrecht Yvonne Klaus | Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt |